Corona-Elternurlaub ab dem 1. Mai 2020
Anfang Mai 2020 hat die Föderalregierung grünes Licht für den „Corona-Elternurlaub“ gegeben, damit Eltern die Betreuung ihrer Kinder während der Coronakrise besser mit ihrem Beruf vereinbaren können.
Anfang Mai 2020 hat die Föderalregierung grünes Licht für den „Corona-Elternurlaub“ gegeben, damit Eltern die Betreuung ihrer Kinder während der Coronakrise besser mit ihrem Beruf vereinbaren können.
Die zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt aufgrund des Coronavirus, die seit Mitte März besteht, wird ab dem 1. September 2020 nur noch für Unternehmen und Sektoren möglich sein, die von den Auswirkungen der Coronavirus-Krise besonders hart getroffen sind.
Selbstständige, die aufgrund des Corona Virus in Schwierigkeiten geraten, können eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beantragen.
Der vom Coronavirus betroffene Arbeitgeber kann, unter bestimmten Voraussetzungen, beim LFA einen Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt stellen.